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Leitbild - Philosophie

Regeln des Berufsstands

Der Berufsstand der Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterliegt etlichen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere die Sachverständigenordnungen (SVO) der Bestellungskörperschaften verpflichten die Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gemäß dem ablegten Eid zu einer Tätigkeit, die geprägt ist von

  • Weisungsfreiheit
  • Unabhängigkeit
  • Gewissenhaftigkeit
  • Unparteilichkeit

Persönliche Aufgabenerfüllung

Die Gutachten werden in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften verfasst.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Über die Leistungen werden entsprechende Aufzeichnungen und Gutachtenexemplare angefertigt und für mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung

Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht.

Die unterhaltene Berufshaftpflichtversicherung wird durch die Bestellungsbehörde in regelmäßigen Abständen (z.B. im Rahmen der Verlängerung der öffentlichen Bestellung) geprüft. Die Deckungsummen liegen deutlich über dem vom Gesetzgeber geforderten Mindestmaß (vgl. § 114 Abs. 1 VVG- Versicherungsvertragsgesetz).

Schweigepflicht

Alle erlangten Erkenntnisse, die im Rahmen der objektbezogenen Tätigkeit gesammelt wurden, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur eigenen Verwertung oder dem Interesse Dritter.

Weiterbildungspflicht und Erfahrungsaustausch

Die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen und der Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis sind zwingend notwendig und somit selbstverständlich.

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Schnellkontakt

Zeichen des SachverstandsDipl.-Ing. Knut Mollenhauer
von der Bbg. Ing.-Kammer 
öffentlich bestellter und 
vereidigter Sachverständiger 

Promenadenweg 101
D-14532 Kleinmachnow  
  (033203) 71046
  (033203) 71047
  post (aet) verkehrswertgutachten .de