Leitbild - Philosophie
Regeln des Berufsstands
Der Berufsstand der Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterliegt etlichen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere die Sachverständigenordnungen (SVO) der Bestellungskörperschaften verpflichten die Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gemäß dem ablegten Eid zu einer Tätigkeit, die geprägt ist von
- Weisungsfreiheit
- Unabhängigkeit
- Gewissenhaftigkeit
- Unparteilichkeit
Persönliche Aufgabenerfüllung
Die Gutachten werden in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften verfasst.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über die Leistungen werden entsprechende Aufzeichnungen und Gutachtenexemplare angefertigt und für mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht.
Die unterhaltene Berufshaftpflichtversicherung wird durch die Bestellungsbehörde in regelmäßigen Abständen (z.B. im Rahmen der Verlängerung der öffentlichen Bestellung) geprüft. Die Deckungsummen liegen deutlich über dem vom Gesetzgeber geforderten Mindestmaß (vgl. § 114 Abs. 1 VVG- Versicherungsvertragsgesetz).
Schweigepflicht
Alle erlangten Erkenntnisse, die im Rahmen der objektbezogenen Tätigkeit gesammelt wurden, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur eigenen Verwertung oder dem Interesse Dritter.
Weiterbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen und der Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis sind zwingend notwendig und somit selbstverständlich.