Baumängel und Bauschäden
Baumängel und Bauschäden werden im Rahmen der Wertermittlung als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal berücksichtigt, sofern der Umfang bewertungsrelevant ist.
Hierbei ist zu beachten, dass besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale durch marktübliche Zu- oder Abschläge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden sind.
Nachfolgende Bilder zeigen eindrucksvoll die Problematik von Baumängeln und Bauschäden. Die Palette reicht vom einfachen Feuchte- bzw. Wasserschaden über die Rissbildung, den Brandschaden bis hin zum völligen Einsturz. Bei letzterem treffen nicht selten mehrere Begleitumstände aufeinander. Häufig ist ein Befall durch echten Hausschwamm und Hausbock anzutreffen.