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Kosten für Gutachten

Der Leistungsumfang wird auf der Grundlage eines schriftlich fixierten Auftrags individuell vereinbart. Danach richtet sich auch das zu vereinbarende Honorar.

Die Leistungen werden je nach Anwendungsfall entweder nach Stundensätzen in Anlehnung an verschiedene Merkblätter z.B. der Bestellungsbehörde oder gemäß Honorarempfehlungen des BVS, des BDGS sowie den Honorarsätzen des WGZ bzw. fallweise als pauschales Honorar jeweils in der gültigen Landeswährung der Bundesrepublik Deutschland (EUR) abgerechnet. 

Neben dem eigentlichen Honorar für Sachverständigenleistungen werden Nebenkosten für Aufwendungen und Auslagen entweder pauschal oder auf Nachweis abgerechnet.

Selbstverständlich erhalten die Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben formgerechte Honorar-Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Grundlagen

Schnellkontakt

Zeichen des SachverstandsDipl.-Ing. Knut Mollenhauer
von der Bbg. Ing.-Kammer 
öffentlich bestellter und 
vereidigter Sachverständiger 

Promenadenweg 101
D-14532 Kleinmachnow  
  (033203) 71046
  (033203) 71047
  post (aet) verkehrswertgutachten .de