Gutachtenformen
Wie unter Anforderungen an Gutachten bereits erwähnt werden Gutachten (insbesondere Wertgutachten) im Regelfall in schriftlicher, gebundener Form gefertigt. Sie bestehen in aller Regel aus einem Text- und einem Anlagenteil.
Die Gutachten können vereinfacht in Vollgutachten, Kurzgutachten und Formulargutachten unterschieden werden.
Vollgutachten
Vollgutachten stellen den Regelfall dar, sofern das Gutachten z.B. nicht unternehmensintern verwertet wird. Je nach Bewertungsanlass werden notwendige Dokumentationen zum Sachverhalt dem Gutachten als Anlage beigefügt.
Das Vollgutachten beinhaltet ohne Einschränkungen sämtliche erforderlichen Informationen, vollständige Wertermittlungen, Erläuterungen und Begründungen von Wertansätzen i.S. der Anforderungen an Gutachten.
Kurzgutachten
Alternativ besteht die Möglichkeit, Gutachten in Kurzform abzufassen. Hierbei wird im Regelfall auf beschreibende Sachverhalte verzichtet. Darüber hinaus werden nur zwingend notwendige Dokumentationen dem Gutachten als Anlage beigefügt. Gutachten in Kurzform sollten nur in Ausnahmefällen beauftragt werden, weil Fehlinterpretationen aufgrund des geringen Dokumentationsumfangs nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Formulargutachten
Hin und wieder werden vor allem bei Banken und Versicherungen noch Formulargutachten bevorzugt. Diese bestehen in der Regel aus den seitens der Bank / Versicherung ausgegebenen Formularen (meist etwa 4- bis 8 Seiten). Diese Gutachten können ausschließlich den Kreditinstituten als Grundlage zur Bemessung der Beleihung dienen. Eine darüber hinausgehende Aussagekraft für andere (externe) Zwecke können diese Gutachten nicht besitzen. Einige Kreditinstitute haben ihre Anforderungen an Wertgutachten inzwischen deutlich angehoben, so dass Formulargutachten eher die Ausnahme bilden.