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Bewirtschaftungskosten

Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung entstehenden regelmäßigen Aufwendungen, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind.

Dazu gehören nach § 32 Abs. 1 ImmoWertV die Verwaltungskosten, die Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis sowie Betriebskosten im Sinne des § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB.    

Diese Bewirtschaftungskosten richten sich neben dem Wertermittlungsstichtag unter anderem nach dem jeweiligen Referenzmodell zur Ableitung von Liegenschaftszinssätzen. 

Bewirtschaftungskosten nach ImmoWertV

In Anlage 3 zur ImmoWertV (Fassung 2021) werden differenzierte Modellansätze für Bewirtschaftungskosten bei Wohn- und gewerblicher Nutzung Stand 01. Januar 2021 genannt.  Diese Modellansätze können i.d.R. nur dann berücksichtigt werden, wenn sie auch bei der Ableitung von Liegenschaftszinssätzen berücksichtigt wurden. Die Bundesländer verwenden teilweise abweichende Modellansätze und schreiben diese konjunkturell fort. 

Bewirtschaftungskosten im Land Brandenburg

Nachfolgend werden Bewirtschaftungskosten für das Land Brandenburg nach dem Referenzmodell entsprechend Anlage 3 ImmoWertV bzw. Nr. 4.2.3 VV EW-SW auszugsweise differenziert dargestellt (Quelle: Oberer Gutachterausschuss des Landes Brandenburg). Diese Kosten wurden für die Jahre ab 01.01.2020 anhand des Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2020) aktualisiert.

Die Bewirtschaftungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Mietausfallwagnis
  • Verwaltungskosten
  • differenziert nach Nutzungsart und Zeitraum

    ZeitraumWohnnutzungGaragen bzw. Stellplätzegewerbliche Nutzung

    jährlich 
    je Wohnung bzw. Wohngebäude bei EFH/ZFH
    jährlich
    je ETW
    jährlich je Garagen- oder Einstellplatz
    jährlich
    ab 01.01.2020299 €357 €39 €3 %
    des marktüblich
    erzielbaren gewerblichen
    Rohertrages
    ab 01.01.2021298 €357 €39 €
    ab 01.01.2022312 €373 €41 €
    ab 01.01.2023339 €405 €44 €
    ab 01.01.2024351 €421 €46 €
  • Instandhaltungskosten
    • Instandhaltungskosten Wohnung

    ZeitraumWohnnutzungGaragen bzw. Stellplätze
    jährlich je Wohnflächejährlich je Garagenstellplatzjährlich je Pkw-
    Außenstellplatz
    (Erfahrungswert)
    ab 01.01.202011,7 €/m²89 €27 €
    ab 01.01.202111,7 €/m²88 €27 €
    ab 01.01.202212,2 €/m²92 €28 €
    ab 01.01.202313,2 €/m²100 €-
    ab 01.01.202413,8 €/m²104 €-
    ​​​​
    • Instandhaltungskosten gewerbliche Nutzung 

    Zeitraumgewerbliche Nutzung (jährlich je gewerbliche Nutzfläche)
    Lager-, Logistik-,
    Produktionshalle 
    u. ä.
    SB-Verbraucher-märkte u. ä.Büro, Praxen,
    Geschäfte u. ä.
    Vomhundertsatz der
    Instandhaltungskosten
    für Wohnnutzung
    30%50%100%
    ab 01.01.20203,5 €/m²5,9 €/m²11,7 €/m²
    ab 01.01.20213,5 €/m²5,9 €/m²11,7 €/m²
    ab 01.01.20223,7 €/m²6,1 €/m²12,2 €/m²
    ab 01.01.20234,0 €/m²6,6 €/m²13,2 €/m²
    ab 01.01.20244,1 €/m²6,9 €/m²13,8 €/m²
  • Mietausfallwagnis
    • für Wohnnutzung 2 %
    • für gewerbliche Nutzung 4 %

differenziert nach Nutzungsart und Zeitraum

ZeitraumWohnnutzungGaragen bzw. Stellplätzegewerbliche Nutzung

jährlich 
je Wohnung bzw. Wohngebäude bei EFH/ZFH
jährlich
je ETW
jährlich je Garagen- oder Einstellplatz
jährlich
ab 01.01.2020299 €357 €39 €3 %
des marktüblich
erzielbaren gewerblichen
Rohertrages
ab 01.01.2021298 €357 €39 €
ab 01.01.2022312 €373 €41 €
ab 01.01.2023339 €405 €44 €
ab 01.01.2024351 €421 €46 €
  • Instandhaltungskosten Wohnung

ZeitraumWohnnutzungGaragen bzw. Stellplätze
jährlich je Wohnflächejährlich je Garagenstellplatzjährlich je Pkw-
Außenstellplatz
(Erfahrungswert)
ab 01.01.202011,7 €/m²89 €27 €
ab 01.01.202111,7 €/m²88 €27 €
ab 01.01.202212,2 €/m²92 €28 €
ab 01.01.202313,2 €/m²100 €-
ab 01.01.202413,8 €/m²104 €-
​​​​
  • Instandhaltungskosten gewerbliche Nutzung 

Zeitraumgewerbliche Nutzung (jährlich je gewerbliche Nutzfläche)
Lager-, Logistik-,
Produktionshalle 
u. ä.
SB-Verbraucher-märkte u. ä.Büro, Praxen,
Geschäfte u. ä.
Vomhundertsatz der
Instandhaltungskosten
für Wohnnutzung
30%50%100%
ab 01.01.20203,5 €/m²5,9 €/m²11,7 €/m²
ab 01.01.20213,5 €/m²5,9 €/m²11,7 €/m²
ab 01.01.20223,7 €/m²6,1 €/m²12,2 €/m²
ab 01.01.20234,0 €/m²6,6 €/m²13,2 €/m²
ab 01.01.20244,1 €/m²6,9 €/m²13,8 €/m²
  • für Wohnnutzung 2 %
  • für gewerbliche Nutzung 4 %
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